Nein. Das Anti-Doping-Gesetz gilt nur für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die beabsichtigen, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports Vorteile zu verschaffen. Dies gilt insbesondere für die Athleten, die dem Dopingkontroll-Testpools der NADA angehören. Das Gesetz gilt dabei insbesondere für ausländische Sportler, welche an Wettbewerben des organisierten Sports in Deutschland teilnehmen.
Freizeitsportler müssen nicht fürchten, für die Einnahme von Dopingmitteln bestraft zu werden.
Gleichwohl empfiehlt sich - gerade auf Grund der empfindlichen Strafen und der teilweise schwierigen Abgrenzung -, zur genauen Klärung der Frage, ob ein Straftatbestand erfüllt ist bzw. ob der Sportler individuell durch das neue Gesetz betroffen ist, einen vertraulichen anwaltlichen Beratungstermin zu vereinbaren.