Verbotene Substanzen in der Alltagsmedizin

 

 

Auch für den „sauberen“ Sportler ist und sollte Doping ein Thema sein. Denn tagtäglich werden unbewusst Stoffe zu sich genommen, die unter Umständen in der Verbotsliste der Dopingagenturen geführt werden. Dies gilt insbesondere bei zahlreichen Erkältungsmitteln, die sonst sorglos eingenommen werden. Hierzu zählen beispielsweise folgende Alltagsgebräuchliche Medikamente:

 

 

 

Aspirin Complex

 

à Wirkstoffe u.a. Pseudoephedrin

Der Wirkstoff Pseudoephedrin darf in einer Wettkampf-Dopingkontrolle nur unterhalb eines Grenzwertes von 150 µg/ml Urin nachgewiesen werden. Die WADA (Welt Anti-Doping Agentur) empfiehlt, Pseudoephedrin-haltige Präparate 24 Stunden vor einem Wettkampf abzusetzen.[1]

 

 

Wick Medinait

 

à Wirkstoffe u.a. Ephedrin

Der Wirkstoff Ephedrin gehört zu den sog. Stimulanzien. Stimulanzien dürfen im Wettkampf nicht nachgewiesen werden.[2]

 

 

BoxaGrippal

 

à Wirkstoffe u.a. Pseudoephedrin

Der Wirkstoff Pseudoephedrin darf in einer Wettkampf-Dopingkontrolle nur unterhalb eines Grenzwertes von 150 µg/ml Urin nachgewiesen werden. Die WADA (Welt Anti-Doping Agentur) empfiehlt, Pseudoephedrin-haltige Präparate 24 Stunden vor einem Wettkampf abzusetzen.

 

 

Generell gilt für Testrelevante Sportler vor der Einnahme eines Medikaments dieses dringend auf Dopingrelevanz der Inhaltsstoffe zu überprüfen. Eine sehr wirksame Methode ist hier die von der NADA zur Verfügung gestellte Datenbank NADAmed, auf welcher Medikamente ohne Registrierung auf deren Dopingrelevanz überprüft werden können.

 

Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Einnahme im Wettkampf und der Einnahme außerhalb des Wettkampfes. Dabei muss die Einnahme im Wettkampf nicht strikt sein, sondern kann sich – wie im Beispiel Pseudoephedrin – an einem Grenzwert orientieren.

 

 

 

 

 

 

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