Bedeutung frühzeitiger anwaltlicher Beratung

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier wurde zuletzt wegen 38.497 Straftaten ermittelt, wovon 26.178 zu Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Täterführten. In der Stadt Trier kommen im Durchschnitt auf 100 Einwohner, 15 Straftaten (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2014, www.polizei.rlp.de).

 

Die Strafverteidigung befasst sich mit der Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigtem in einem Strafverfahren. Dabei geht es nicht um einen Wettstreit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden sondern vielmehr um die Schaffung eines Gleichgewichts in beide Richtungen zur Garantie des Maßstabes an Rechtsstaatlichkeit, welches in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland einem jeden garantiert ist. Es geht um die Sicherstellung eines fairen Verfahrens, welches jedermann bei jedem Delikt - unabhängig von dessen Schwere und Brisanz - zusteht.

 

Zuverlässigkeit und Diskretion haben im Rahmen der Strafverteidigung einen wichtigen Anteil am Erfolg. Grundstein einer jeden Verteidigung ist es, bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren anzusetzen, um etwaige Missverständnisse oder Irrtümer aus der Welt zu räumen oder direkt zu vermeiden. Es darf an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen werden, dass es sich in den meisten Fällen um absolute menschliche Ausnahmezustände handelt. Diese ungewohnten Situationen rufen besondere Reaktionen hervor, welche unter normalen Umständen und gesundem Verstand vermieden werden könnten. Eine frühzeitige Beratung hilft dabei, zu dieser Ruhe und Bedachtheit zurück zu finden. Unter Umständen kann so eine Anklage vor Gericht - das heißt ein Gerichtsverfahren - vermieden werden.

 

 

Etwaige Beratung und Vertretung in folgenden Rechtsfragen wird Ihnen durch Rechtsanwalt Michael Angele geboten:

 

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit ( Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, Misshandlung Schutzbefohlener, Körperverletzung mit Todesfolge, Schwere Körperverletzung, Fahrlässige Körperverletzung);

 

Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG, unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln, In-Verkehr-bringen und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Besitz von Betäubungsmitteln);

 

Straftaten im Zusammenhang mit persönlichen Daten (Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten);
 

Straßenverkehrsdelikte (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis);

 

Straftaten gegen das Vermögen (Diebstahl, Besonders schwerer Fall des Diebstahls, Unterschlagung); Raub, schwerer Raub, Raub mit Todesfolge, Erpressung, Räuberische Erpressung;

 

Ehrverletzende Delikte (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung);
Sexualstraftaten (Sexueller Missbrauch, Sexuelle Nötigung);
 

Sozialleistungsbetrug;
Wirtschaftsdelikte (Untreue, Betrug, Steuerhinterziehung);

 

 

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Strafprozessvollmacht
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