Sie haben einen Strafbefehl erhalten?

 

 

Der Strafbefehl wird viel häufiger erlassen als ein klassisches Urteil. Der Unterschied zu einem Strafurteil besteht darin, dass grundsätzlich keine öffentliche Hauptverhandlung stattfinden muss. Fälle der Alltagskriminalität werden so zu einem schnellen Abschluss gebracht. Hintergrund für diese Vorgehensweise ist einerseits die Entlastung der Strafjustiz, welche ihre Akten möglichst schnell abarbeiten möchte. Andererseits kann auch der Beschuldigte im Einzelfall profitieren, da er sich eine nervenaufreibende und kostenintensive Hauptverhandlung erspart.

 

Nach Zustellung des Strafbefehls bleiben 2 Wochen  Zeit, den Einspruch einzulegen und den Strafbefehl so gerichtlich überprüfen zu lassen.

 

Beschränkung des Einspruchs

 

Eine rechtliche Überprüfung kann dabei in mehrerlei Hinsicht erfolgen. Einerseits besteht die Möglichkeit, durch Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens den Tatvorwurf als Solchen zu überprüfen. Dies ist insofern empfehlenswert, als bereits Zweifel an der Tat bzw. deren Ablauf bestehen, oder aber die Tat erklärlich zu sein scheint. Zu bedenken ist in diesem Falle jedoch, dass das Gericht nicht an den Rechtsfolgenausspruch im Strafbefehl gebunden ist. Das heißt, das Gericht kann zu dem Ergebnis kommen, dass eine höhere Strafe angebracht ist. Hinzu kommen dann noch Gerichtskosten für die Durchführung der Hauptverhandlung.

 

Eine weitere Möglichkeit ist die Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch. Seit der Erweiterung des § 411 Abs. 1 S. 3 StPO im Rahmen des Justizmodernisierungsgesetz 2004 ergibt sich im Rahmen der Beschränkung des Einspruchs zudem die Möglichkeit, isoliert die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe anzufechten. Der Vorteil liegt dabei darin, dass das Gericht mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten ohne Hauptverhandlung durch Beschluss nach Aktenlage entscheidet.  Im Gegensatz zur Variante der Überprüfung des gesamten Strafbefehls – also auch auf Tatsachenebene – ist diese Alternative vor allem dann von Vorteil, wenn die Höhe der Tagessätze die tatsächlichen Begebenheiten rund um die finanzielle Lage des Beschuldigten nicht ausreichende berücksichtigt, das heißt insbesondere im Ermittlungsverfahren keine Nachforschungen zu Ihren Einkommensverhältnissen angestellt wurden.

 

Exkurs: Ermittlung der Tagessatzhöhe

 

Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich nach Ihren sozialen Verhältnissen. Ziel der Berechnung ist letztlich, den Betrag zu ermitteln, der monatlich tatsächlich zur Verfügung steht. Grundlage ist das Nettoeinkommen, wobei jedoch auch Belastungen wie (tatsächlich gezahlter aber auch erhaltener) Unterhalt an nicht im Haushalt lebende Personen, wie beispielsweise Kinder aus früheren Beziehungen berücksichtigt wird. Ein Tagessatz entspricht in etwa 1/30 Einkommens. Eine Tagessatzhöhe unter 10 € entspricht etwa den Leistungen und Ansprüchen im Rahmen des Arbeitslosengeldes II. Sofern das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen noch unter dieser Grenze liegt, was jedoch nur in Ausnahmefällen anzunehmen sein wird, wird die Tagessatzhöhe jedoch auch weiter abgesenkt.

 

Die Staatsanwaltschaft, die den Strafbefehl beantragt, weiß normalerweise nicht, wie hoch Ihr Nettoeinkommen ist und welche Abzüge vorzunehmen sind. Da es sich beim Strafbefehl um ein Massenverfahren handelt, werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur selten von der Polizei ermittelt. § 40 Abs. 3 StGB erlaubt es dem Gericht, das Einkommen zu schätzen. Diese Schätzungen sind jedoch oft falsch und gehen zu Ihren Lasten, indem ein deutlich höheres Nettoeinkommen geschätzt wird und keine Abzüge berücksichtigt werden. Wird somit bei dem Erlass eines gegen Sie gerichteten Strafbefehls der durchschnittliche Tagessatz von 30,00 EUR angenommen, bei einer Anzahl von Tagessätzen (entspricht der Strafzumessung) in Höhe von 60, steht eine Geldstrafe von 1.500,00 EUR fest. Unterstellt Ihr tatsächliches zur Verfügung stehendes Einkommen liegt bei 660,00 EUR monatlich, würde sich nach der obigen Rechnung eine Tagessatzhöhe von ca. 20,00 EUR ergeben. Im Ergebnis wäre die Geldstrafe somit um 600,00 EUR zu hoch angesetzt.

 

Durch einen auf die Höhe der zu zahlenden Tagessätze beschränkten Einspruch wird die Höhe der Tagessätze durch das Gericht überprüft, ohne das eine öffentliche Hauptverhandlung stattfindet. Eine Entscheidung erfolgt durch richterlichen Beschluss. Im Gegensatz zur Entscheidung im Rahmen der Hauptverhandlung darf hier von der Festsetzung im Strafbefehl nicht zum Nachteil des Angeklagten abgewichen werden. 

 

 

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