Das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht regelt die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Solche Verstöße gehen mit einem Bußgeldbescheid, einem Strafbefehl oder einer Anklage einher. Rechtsanwalt Karl-Heinz Angele übernimmt Ihre Verteidigung in Auseinandersetzung mit den Strafverfolgungsbehörden – zum Beispiel bei Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Trunkenheitsfahrt, Körperverletzung im Straßenverkehr etc. Er steht Ihnen während des gesamten Verfahrens als Ihr Rechtsbeistand zur Seite. Auch im Fall von Führerscheinentzug, Wiedererteilung des Führerscheins und Fahrverbot vertritt Herr Angele Ihre Rechte gegenüber den Behörden. Im Ordnungswidrigkeitenrecht werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie zum Beispiel Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Falschparken geahndet. Ferner erhalten Sie bei Fragen und Problemen hinsichtlich Abstandsmessung (zu dichtes Auffahren auf das vordere Kfz), Eintragung in das Verkehrszentralregister („Punkte in Flensburg“), Bußgeldkatalog etc. eine kompetente Rechtsberatung durch Karl-Heinz Angele.
Rechtsanwalt Angele ist Mitglied in der “ARGE” (Arbeitsgemeinschaft) der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein.