Sportrecht

Das Sportrecht - sowohl im Amateurbereich als auch im Profisport - zeichnet sich dadurch aus, dass an dieser Stellte zahlreiche Rechtsgebiete zusammengeführt werden. Als Beispiele sind hier Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht oder auch Strafrecht zu nennen.

 

Rechtsanwalt Michael Angele betreut seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit Sportler und Sportvereine in der Region Trier bezüglich unterschiedlicher  rechtlicher Belange.

 

Im Rahmen der Sportlerberatung entwickelte sich darüber hinaus zuletzt insbesondere die Expertise im Bereich Doping und Sportstrafrecht.

 

Seit November 2017 ist Rechtsanwalt Michael Angele als Good Governance-Beauftragter des Deutschen Schwimm-Verband e.V. tätig und hilft dem Verband hierdurch bei der effizienten Verfolgung seiner Verbandsziele, bei gleichzeitiger Berücksichtigung ethischer Maßstäbe (weitere Informationen hierzu hier).

 

 

Unser Beratungsspektrum im Bereich des Sportrechts umfasst folgende Bereiche:

 

- Sportlerberatung

  • Beratung bei anstehenden Karriereschritten (u.a. Vereinswechsel)
  • Durchsetzung und Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen
  • Doping und Sportstrafrecht


- Vereinsberatung - Verbandsberatung

  • Erstellung von Satzungen und Spielordnungen
  • Vertragsgestaltung
  • Beratung im Rahmen verbandsrechtlicher Verfahren und Streitigkeiten
  • Durchsetzung und Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen


- Beratung und Vertretung im Verhältnis Sportler/Verein – Verband

  • Vertretung bei Disziplinarmaßnahmen u.a. im Bereich Doping
  • Vertretung vor Verbandsgerichten und Spruchkammern (u.a Spielwertung, Punktabzug, Strafen, etc.)
  • Schiedsgerichtsbarkeit auf Verbandsebene

Kontakt und Terminvereinbarung:

 

ANGELE Rechtsanwälte

Gartenfeldstraße 11-13
54295 Trier

 

Telefon:

+49 651 43099

 

Telefon - Mieterbeistand e.V.:

+49 651 43331

 

Mobil - 24/7:

+49 173 6745627

 

Telefax:

+49 651 41662

 

E-Mail:

info@angele-rechtsanwaelte.com

 

Strafprozessvollmacht
Bitte die mit * markierten Felder eigenständig ausfüllen. Die Vorgangsnummer/Das Aktenzeichen entnehmen Sie Ihrer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder des Durchsuchungsbeschlusses.
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