Ab dem 01.01.2016 drohen dopenden Spitzensportlern in Deutschland empfindliche Strafen bis hin zur Haftstrafe. Mit dem Anti-Doping-Gesetz werden ab 01.01.2016 unter anderem das Eigendoping sowie der Besitz von Dopingmitteln unter Strafe gestellt. Im Einzelnen können dann Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden. Hintermänner müssen in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die wesentlichen Änderungen, die mit dem neuen Anti-Doping-Gesetz einhergehen.
Verhältnis von Doping und Strafverfolgung?
Wesentliche Neuerungen durch das Anti-Doping-Gesetz im Überblick
Sind alle Sportler in Deutschland betroffen?
Doping AntiDopG Sportrecht Haftstrafe Selbstdoping Eigendoping Besitz Erwerb Dopingmittel Medikamente Straftatbestand Strafrecht Doping Beratung Doping Rechtsanwalt Doping Neues Anti-Doping Gesetz Neues Anti Doping Gesetz Doping Spitzensportler Hintermänner Fremddoping Wettkampf Doping Sportverein Deutschland Professioneller Sport Doping im Radsport Doping in der Leichtathletik Doping im Sport Tätige Reue Doping Neuerungen Änderungen Auswirkungen Strafe Doping Gesetz AntiDopG Verbotene Substanzen zulässige Medikamente zulässige Substanzen zulässige Dopingmethoden EPO Doping Anwaltliche Beratung Sportler deutsch
vertrauliche anwaltliche Beratung für Sportler
Doping AntiDopG Sportrecht Haftstrafe Selbstdoping Eigendoping Besitz Erwerb Dopingmittel Medikamente Straftatbestand Strafrecht Doping Beratung Doping Rechtsanwalt Doping Neues Anti-Doping Gesetz Neues Anti Doping Gesetz Doping Spitzensportler Hintermänner Fremddoping Wettkampf Doping Sportverein Deutschland Professioneller Sport Doping im Radsport Doping in der Leichtathletik Doping im Sport Tätige Reue Doping Neuerungen Änderungen Auswirkungen Strafe Doping Gesetz AntiDopG Verbotene Substanzen zulässige Medikamente zulässige Substanzen zulässige Dopingmethoden EPO Doping Anwaltliche Beratung Sportler deutsch