Gesetz gegen Doping im Sport - AntiDopG

Ab dem 01.01.2016 drohen dopenden Spitzensportlern in Deutschland empfindliche Strafen bis hin zur Haftstrafe. Mit dem Anti-Doping-Gesetz werden ab 01.01.2016 unter anderem das Eigendoping sowie der Besitz von Dopingmitteln unter Strafe gestellt. Im Einzelnen können dann Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden. Hintermänner müssen in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

 

Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die wesentlichen Änderungen, die mit dem neuen Anti-Doping-Gesetz einhergehen.

 

 

Verhältnis von Doping und Strafverfolgung?

 

Wesentliche Neuerungen durch das Anti-Doping-Gesetz im Überblick

 

Sind alle Sportler in Deutschland betroffen?

 

Relevante Quellen

 

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