Doping im Sport bezeichnet die Verabreichung pharmakologischer Gruppen von Dopingwirkstoffen oder Dopingmethoden an Sportlerinnen und Sportler oder die Anwendung solcher Wirkstoffe oder Methoden durch diese Personen. Die betreffende Liste der verbotenen Dopingwirkstoffe und Dopingmethoden wird auf der Basis der Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) regelmäßig aktualisiert.
(Quelle: http://www.bmi.bund.de/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.html?lv2=5222758&lv3=151918 )
Im Jahr 2007 wurde mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (DBVG) ein Gesetz verabschiedet, welches eine wirksame Bekämpfung krimineller Netzwerke im Bereich des Dopinghandels und des Umfelds von Sportlern anvisierte. Seither ist ein deutlicher Anstieg der Ermittlungs- und Verurteilungszahlen nachweisbar. So gab es 2007/2008 bei den eingebundenen Staatsanwaltschaften zu banden- oder gewerbsmäßigen Dopingstraftaten und der neu eingeführten Besitzstrafbarkeit etwa 280 Verfahren. Bis 2011 stiegen diese Zahlen kontinuierlich bis auf 1592 Verfahren an.