Entsprechend der freien Enzyklopädie Wikipedia versteht man unter Doping die Einnahme von unerlaubten Substanzen bzw. die Nutzung von unerlaubten Methoden zur Steigerung bzw. zum Erhalt der – meist sportlichen – Leistung.[1]
Dabei muss man grundsätzlich unterscheiden zwischen verbotenen Wirkstoffen und verbotenen Methoden. Zu den verbotenen Wirkstoffen zählen Substanzen wie Anabolika, Wachstumshormone oder Amphetamine.
Der Wirkstoff Meldonium gelangte in der Vergangenheit ebenfalls zu fragwürdiger Prominenz durch die langfristige Sperre der Tennisspielerin Marija Scharapowa[2]. Die Einnahme im Sport soll die Blutversorgung und die Ausdauer erhöhen. Aus diesem Grund wurde die Substanz mit Wirkung zum 1. Januar 2016 von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) als Dopingsubstanz in die Verbotsliste aufgenommen.
Zu den unerlaubten Methoden gehört das sogenannte "Blutdoping“. Hierunter wird die Verabreichung von Eigenblut oder entsprechenden synthetischen Zubereitungen verstanden, mit dem Ziel, die Konzentration roter Blutkörperchen zur Steigerung der Ausdauer zu erhöhen.[3] Diese Methode ist besonders aus dem Radsport bekannt.[4]
Die folgenden Seiten sollen eine grobe Übersicht zum Thema Doping geben, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hierzu wird ausdrücklich die Lektüre der in allen Fragen zum Thema Doping im Sport sehr hilfreichen Website der Nationale-Anti-Doping-Agentur (NADA) empfohlen. Schwerpunkt dieser Seite soll vielmehr sein, Doping aus der rechtlichen Sicht zu betrachten. Hierzu werden folgende Themen empfohlen:
Verbotsliste
Testpool-Zugehörigkeit
Verbotene Substanzen in der Alltagsmedizin
Übersicht Verfahrensablauf
Rechtsanwalt Michael Angele berät seit mehreren Jahren Sportler zu allen rechtlichen Fragen zum Thema Doping. Eine anonyme Anfrage ist jederzeit möglich.