Medizinische Ausnahmegenehmigung

 

Die Einnahme bestimmter - auch verbotener - Substanzen kann durch bestimmte Krankheitsbilder des Athleten gerechtfertigt sein. In diesen Fällen können Athletinnen und Athleten eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Unter den Voraussetzungen ist ein Einsatz verbotener Substanzen und Methoden nach dem Welt Anti-Doping Code (WADC) gerechtfertigt und führt nicht zu einer Strafe.

Das Verfahren zur Beantragung der Medizinischen Ausnahmegenehmigung ist für alle Athletinnen und Athleten weltweit im Internationalen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen geregelt. 

 

Der Adressat für den Antrag richtet sich dabei nach der Ebene, auf welcher der Athlet oder die Athletin starten möchte, bzw. nach seiner oder ihrer Testpool-Zugehörigkeit. Auf nationaler Ebene werden Antrage auf Medizinische Ausnahmegenehmigung von Athletinnen und Athleten von der NADA bearbeitet. Für Athletinnen und Athleten, die international starten möchten oder einem internationalen Testpool angehören, ist der internationale Sportfachverband (z.B. Internationaler Leichtathletikverband IAAF, etc.) zuständig. 

 

Eine unter Umständen vorliegende Rechtfertigung eines Einsatzes verbotener Substanzen oder Methoden nach dem Welt Anti-Doping Code (WADC) ist jedoch nur zu erreichen, wenn alle Voraussetzungen des Verfahrens erfüllt wurden. Alle relevanten Informationen sind auf der Website der NADA einsehbar.

 

Gerne Beraten wir Sie zu den Voraussetzungen der Beantragung der Medizinischen Ausnahmegenehmigung oder beraten Sie bezüglich der Voraussetzungen (- zum anonymen Kontaktformular).

 

 

 

 

 

 

 

 

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