Risikofall Kreatin

Durch die Einvernahme von Kreatin in sehr hohen Dosen (anzunehmen bei mehr als 20g pro Tag) soll erreicht werden, dass im Rahmen der Erhöhung des Kreatinpools in den Muskelzellen die verfügbare Menge an Kreatinphosphat gesteigert wird. Hierdurch soll ermöglicht werden, dass die Zelle bei kurzfristig hohen Belastungen (beispielsweise einem Sprint) über einen längeren Zeitraum anaerobe Leistung erbringen kann, womit eine Leistungssteigerung bei kurzzeitigen Belastungen zu erzielen ist. Darüber hinaus führen sich viele Kraftsportler Kreatinin in konzentrierter Form als Nahrungsergänzungsmittel zu um mehr Muskelmasse aufzubauen.

Bei einer Verabreichung von Kreatin bei Sportlern im Umfang von 20-30g pro Tag könnte somit von einer Anwendung einer körperidentischen Substanz in abnormal hohen Mengen und generell von einer Dopingmaßnahme gesprochen werden.

Tatsächlich ist die Einvernahme von Kreatin ein Grenzfall. Zwar steht Kreatin derzeit nicht auf der Liste der Dopingmittel der WADA; der Gebrauch wird jedoch dennoch als höchst kritisch angesehen.  Mehrere Studien haben gezeigt, dass Kreatininpräparate oftmals Verunreinigungen aufweisen. So wurde beispielsweise festgestellt, dass Kreatinpräparate häufig mit Vorstufen von anabolen Hormonen verunreinigt sind. Diese können im Körper in potente Anabolika umgewandelt werden, was wiederum zu einem positiven Dopingtest führen und kann.

Wird also Kreatinin im Körper in hohen Dosen zugefügt, kann dies somit zu einer positiven Dopingprobe auf Anabolika führen. Einer entsprechenden Sperre wird an dieser Stelle wohl keine rechtfertigend ungewollte Einvernahme entgegengehalten werden können. So ein Zusammenhang zu einem Wettbewerb des organisierten Sportes besteht, ist darüber hinaus eine Strafbarkeit entsprechend §§ 4 Abs. 1 Nummer 4, 3 Abs. 2 AntiDopG möglich.

 

 

Relevante Links:

Infos zu Kreatin - dopinginfo.de

 

 

 

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