Verhalten bei Festnahme / Haftbefehl

 

Bei schwerwiegenden Tatvorwürfen und Vorliegen von sog. Haftgründen konfrontieren die Ermittlungsbehörden Sie mit einem Haftbefehl. Dieser berechtigt die Ermittlungsbehörden, Sie sofort zu verhaften und mitnehmen. Trotzdem es sich hier um eine absolute Stresssituation handelt, müssen Sie ruhig und besonnen reagieren. Der nachfolgende Leitfaden soll Ihnen hierzu einen Anhaltspunkt geben.

 

Bleiben Sie ruhig
Leisten Sie niemals Widerstand gegen Ihre Verhaftung. Um Verwechslungen zu vermeiden weisen Sie sich aus und nennen Sie Ihren vollständigen Namen.

 

Verlangen Sie sofort nach Ihren Anwalt
Im Falle der Verhaftung steht Ihnen das Recht zu, einen Anwalt zu sprechen. Kontaktieren Sie den Anwalt schnellstmöglich telefonisch und lassen sich erste Verhaltenshinweise geben. Sie können mich hierzu rund um die Uhr unter  0173 / 67 456 27  erreichen.

 

Machen Sie keine spontanen Aussagen
Lassen Sie sich durch die Stresssituation nicht zu Spontanaussagen hinreißen. Sie haben das Recht zu den Vorwürfen zu schweigen. Machen Sie hiervon Gebrauch und sagen Sie bis zum Eintreffen Ihres Anwalts außer Ihren Personalien gar nichts. Dies gilt sowohl für die Polizei als auch sonstigen dritten Personen.

 

ANGELE Rechtsanwälte

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Strafprozessvollmacht
Bitte die mit * markierten Felder eigenständig ausfüllen. Die Vorgangsnummer/Das Aktenzeichen entnehmen Sie Ihrer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder des Durchsuchungsbeschlusses.
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