Verhalten bei Hausdurchsuchung

 

Zur Ermittlung weiterer Beweismittel, deren Finden man sich in Ihren Wohn- oder Geschäftsräumen erhofft, ist die Durchsuchung Ihrer Wohn-/ oder Geschäftsräume angeordnete worden. Gegen eine in ordnungsgemäßer Weise richterlich angeordnete Hausdurchsuchung können Sie sich vor Ort spontan nicht wehren.  Trotzdem es sich auch hier - wie in der Situation der Festnahme - um eine absolute Stresssituation handelt, müssen Sie auch hier ruhig und besonnen reagieren. Der nachfolgende Leitfaden soll Ihnen hierzu einen Anhaltspunkt geben.

 

Bewahren Sie die Ruhe
Versuchen Sie nicht, gegen die Durchsuchung Widerstand zu leisten oder diese zu behindern. Sie sind allerdings auch nicht zur Hilfeleistung verpflichtet! Es handelt sich bei der Durchsuchung um keine freiheitseinschränkende Maßnahme. Sie können jederzeit Ihre Räume verlassen oder telefonieren.

 

Kontaktieren Sie sofort Ihren Anwalt

Es ist Ihr Recht, im Falle der Hausdurchsuchung sofort Ihren Anwalt zu kontaktieren. Dieser kann Sie noch während der Durchsuchung über weitere Schritte beraten. Sie können mich jederzeit unter der Nummer 0173 / 67 456 27 telefonisch erreichen.

 

Machen Sie keine Aussagen und leisten Sie keine Unterschriften

Erklären Sie sich nicht mit der Durchsuchung einverstanden.Warten Sie vor eventuellen Äußerungen jedoch auf Ihren Anwalt.

 

Durchsuchungsanordnung, Protokolle und Zeugen
Verlangen Sie Einsicht in die richterliche Durchsuchungsanordnung und lassen Sie sich ein Exemplar hiervon aushändigen. Während der Durchsuchung werden erstellt. Lassen Sie sich hiervon den Durchschlag aushändigen. Eine Hausdurchsuchung ohne unabhängigen Zeugen ist rechtswidrig. Verlangen Sie einen unabhängigen Zeugen zur Durchsuchung hinzuzuziehen. Vorher darf keine Durchsuchung stattfinden. Ein Polizist stellt keinen unabhängigen Zeugen dar.

 

ANGELE Rechtsanwälte

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Strafprozessvollmacht
Bitte die mit * markierten Felder eigenständig ausfüllen. Die Vorgangsnummer/Das Aktenzeichen entnehmen Sie Ihrer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder des Durchsuchungsbeschlusses.
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