Verkehrsrecht

 

 

 

Wir beraten Sie kompetent in rechtlichen Fragen zur Unfallregulierung sowie im Falle von Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsübertretungen, welche zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können.

 

Das Verkehrsrecht lässt sich in Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht einteilen.

 

 

 

Verkehrszivilrecht 

 

Im Verkehrszivilrecht bearbeitet Rechtsanwalt Angele Mandate, die eine Unfallschadenregulierung betreffen. Nach einem Verkehrsunfall ist es Ihnen als Beteiligtem oder Geschädigtem in jedem Fall zu raten, einen Rechtsanwalt als Ihren Interessenvertreter bei der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung hinzuzuziehen, damit Ihre Rechte nicht unbeachtet bleiben und Sie keine Ansprüche verlieren. Zum Beispiel ist es üblich, dass eine Kfz-Werkstatt die Kalkulation von normalen Unfallkosten vornimmt, während nur ein Kfz-Sachverständiger eine so genannte Wertminderung feststellen darf. Eine solche Wertminderung wird vor allen Dingen bei jüngeren Kraftfahrzeugen relevant, die durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurden. Solche “juristischen Feinheiten” werden von den Versicherungen gerne “übersehen”. Herr Angele wird die gegnerische Versicherung darauf hinweisen und Ihre Ansprüche durchsetzen. Außerdem macht der Rechtsanwalt Ihren Unfallschaden mit oder ohne Personenschaden in Ihrem Interesse geltend und wird zur Regulierung Ihrer Schadenspositionen Schadenersatz oder Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld fordern. Ebenso können Sie die Auseinandersetzung mit der Versicherung hinsichtlich Mietwagen, Mietwagenkosten und Dauer der Nutzung eines Mietwagens Herrn Angele überlassen. Streitigkeiten sind mit den Versicherungen nach dem neuen Schadenrecht auch in Bezug auf den sogenannten Mehrwertsteuersatz zu erwarten. Die Mehrwertsteuer ist nach dem neuen Recht nur noch von den Versicherungen zu erstatten, sofern die Steuer auch wirklich angefallen ist. Problematisch ist es, wenn sich der Geschädigte nach einem Totalschaden für den Kauf eines Gebrauchtwagens und nicht für ein Neufahrzeug entscheidet, da bei einem Gebrauchtwagenkauf die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen wird. Nach den rechtlichen Grundsätzen über die Differenzbesteuerung wird Rechtsanwalt Angele in Ihrem Interesse die Auszahlung der im Gewinn des Gebrauchtwagenhändlers enthaltenen Mehrwertsteuer durch die Versicherung für Sie erreichen.



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Strafprozessvollmacht
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