Im Mietrecht und Pachtrecht übernehmen wir gleichermaßen Mandate für Mieter als auch für Vermieter. Seit 1990 betreibt die Kanzlei ANGELE Rechtsanwälte die Beratungsstelle des Mieterbeistand e.V. für den Bezirk Trier. Diese langjährige Tätigkeit ermöglicht eine kompetente Beratung im Umfang aller mietrechtlichen Fragen.
Innerhalb eines meist über Jahre andauernden Vertragsverhältnisses wie dem Mietverhältnis kann es in jedem Stadium zwischen Vermieter und Mieter zu Differenzen kommen. Zu unterscheiden hier zwischen drei Phasen des Mietverhältnisses:
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages kann es da insbesondere bei langfristig abgeschlossenen Mietverträgen empfehlenswert, diesen auf seine Rechtmäßigkeit und eventuelle unwirksame Vertragsklauseln überprüfen zu lassen.
Während des Mietverhältnisses können sich zwischen Mieter und Vermieter zahlreiche Spannungsfelder ergeben. Häufige mietrechtliche Probleme sind unter anderem: Mietmängel, Mieterhöhung, , Mietminderung, Modernisierungsfragen und vieles mehr. Einmal im Jahr drohen darüber hinas Differenzen betreffend die Heizkostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung oder der Betriebskostenabrechnung . In diesem Rahmen übernehmen wir Mandate für Vermieter genauso wie für Mieter, die sich gegen eine unrechtmäßige Inanspruchnahme durch den Vermieter bei Schönheitsreparaturen wehren wollen. Bei einem Feuchtigkeitsschaden in der Wohnung oder Schimmelbefall (Mängel der Mietsache) stellen sich zumeist Fragen bezüglich Schadenersatz, Mietminderung etc. .
Bei der Beendigung eines Mietverhältnisses schließlich kann es zu Uneinigkeiten bezüglich Kündigung, Kündigungsfrist, Eigenbedarf, Wohnungsrückgabe, Kaution, Wohnungsabnahme, Kautionsrückzahlung, Schadenersatz etc. zwischen den Parteien kommen.
Rechtliche Beratung und Unterstützung durch die Anwälte ANGELE können Sie auch bei juristischen Problemen innerhalb der Mietergemeinschaft erwarten (etwa wenn die Haustür von einigen Mietern nicht abgeschlossen wird etc.).
Gerne übernehmen wir so die Prüfung Ihrer Kündigung oder Nebenkostenabrechnung. Wir bieten Ihnen jederzeitige Terminvereinbarung im Falle von Rechtsfragen bezüglich Hausordnung, Eigenbedarf, Mieterhöhung, Mietminderung, Mietkaution, Mietvertrag, Betriebskosten, Wohngeld, Schönheitsreparaturen, Renovierungsklauseln.
Im Mietrecht und Pachtrecht übernehmen wir gleichermaßen Mandate für Mieter als auch für Vermieter. Seit 1990 betreibt die Kanzlei ANGELE Rechtsanwälte die Beratungsstelle des Mieterbeistand e.V. für den Bezirk Trier. Diese langjährige Tätigkeit ermöglicht eine kompetente Beratung im Umfang aller mietrechtlichen Fragen.
Innerhalb eines meist über Jahre andauernden Vertragsverhältnisses wie dem Mietverhältnis kann es in jedem Stadium zwischen Vermieter und Mieter zu Differenzen kommen. Zu unterscheiden hier zwischen drei Phasen des Mietverhältnisses:
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages kann es da insbesondere bei langfristig abgeschlossenen Mietverträgen empfehlenswert, diesen auf seine Rechtmäßigkeit und eventuelle unwirksame Vertragsklauseln überprüfen zu lassen.
Während des Mietverhältnisses können sich zwischen Mieter und Vermieter zahlreiche Spannungsfelder ergeben. Häufige mietrechtliche Probleme sind unter anderem: Mietmängel, Mieterhöhung, , Mietminderung, Modernisierungsfragen und vieles mehr. Einmal im Jahr drohen darüber hinas Differenzen betreffend die Heizkostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung oder der Betriebskostenabrechnung . In diesem Rahmen übernehmen wir Mandate für Vermieter genauso wie für Mieter, die sich gegen eine unrechtmäßige Inanspruchnahme durch den Vermieter bei Schönheitsreparaturen wehren wollen. Bei einem Feuchtigkeitsschaden in der Wohnung oder Schimmelbefall (Mängel der Mietsache) stellen sich zumeist Fragen bezüglich Schadenersatz, Mietminderung etc. .
Bei der Beendigung eines Mietverhältnisses schließlich kann es zu Uneinigkeiten bezüglich Kündigung, Kündigungsfrist, Eigenbedarf, Wohnungsrückgabe, Kaution, Wohnungsabnahme, Kautionsrückzahlung, Schadenersatz etc. zwischen den Parteien kommen.
Rechtliche Beratung und Unterstützung durch die Anwälte ANGELE können Sie auch bei juristischen Problemen innerhalb der Mietergemeinschaft erwarten (etwa wenn die Haustür von einigen Mietern nicht abgeschlossen wird etc.).
Gerne übernehmen wir so die Prüfung Ihrer Kündigung oder Nebenkostenabrechnung. Wir bieten Ihnen jederzeitige Terminvereinbarung im Falle von Rechtsfragen bezüglich Hausordnung, Eigenbedarf, Mieterhöhung, Mietminderung, Mietkaution, Mietvertrag, Betriebskosten, Wohngeld, Schönheitsreparaturen, Renovierungsklauseln.